AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung der Ferienwohnungen auf der Villa Hufeland
(Stand: 8. September 2014)

§ 1 - Einführung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung der drei Ferienwohnungen „Emilio Vedova“, „de Kooning“ und „Cy Twombly“ auf der Villa Hufeland, Karower Str. 17 in 13125 Berlin.
Die Vermietung erfolgt nur an volljährige Personen (nachfolgend als „Mieter“ bezeichnet) und wird durch die nachfolgend als „Vermieter“ bezeichnete
Agentur Odin
Inhaber: Wolfgang Odin
Karower Str. 17, 13125 Berlin
Tel.: 030 – 98 31 13 84
Fax: 030 – 94 79 57 93
E-Mail: info@villa-hufeland.de
über deren Internetpräsenz www.villa-hufeland.de durchgeführt.

§ 2 - Zustandekommen des Mietvertrages
Nach vollständiger Eingabe Ihrer Daten in dem Buchungsformular der Internetseite www.villa-hufeland.de und dem Anklicken des Buttons "Verbindlich Buchen" gibt der Mieter eine verbindliche Buchung für die jeweils ausgewählte Ferienwohnung und den ausgewählten Zeitraum auf. Hierbei gelten die zum Zeitpunkt der Buchung jeweils aufgeführten Konditionen der angezeigten Preisübersicht.
Der Mietvertrag kommt erst zustande, sofern der Vermieter diese Buchung schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

§ 3 - Zahlungsoptionen
Der Mieter kann die Zahlung für die gebuchte Ferienwohnung wahlweise per PayPal, Überweisung (Vorkasse) oder in bar vornehmen. Im Falle einer beabsichtigten PayPal-Zahlung ist der Vermieter nach der Buchungsbestätigung und vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail hierüber zu informieren, so dass er dem Mieter einen entsprechenden Link zur Bezahlung zusenden kann. Sofern eine Zahlung per Überweisung (Vorkasse) gewünscht ist, hat diese auf das nachfolgend genannte Konto des Vermieters zu erfolgen:
Kontoinhaber: Wolfram Odin
Kontonummer: 660 3 111 444
Bankleitzahl: 100 500 00

IBAN: DE90 1005 0000 6603 1114 44
BIC: BELADEBEXXX

Hierbei hat der Mieter seinen Namen und den Namen der gebuchten Ferienwohnung als Verwendungszweck anzugeben. Die Zahlung ist auch frühzeitig unter Berücksichtigung der Banklaufzeiten vorzunehmen. Für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist der Mieter verantwortlich.

§ 4 - Rücktritt durch den Mieter vor Mietbeginn / Rücktrittsgebühren
Der Mieter ist berechtigt, bis zum Mietbeginn von der Anmietung zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts hat der Mieter für den hierdurch entstandenen Schaden eine pauschalierte Rücktrittsgebühr an den Vermieter zu entrichten. Diese beträgt bei Rücktritt
bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises,
44 bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises,
32 bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises,
21 bis 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises,
11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des Mietpreises.

Dem Mieter bleibt es unbenommen, den Nachweis eines jeweils niedrigeren Schadens zu führen.
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

§ 5 - An- und Abreise
Der An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung jeweils als ein Tag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast dessen jeweils gebuchte Ferienwohnung ab 15h zur Verfügung. Am Tag der Abreise hat er diese bis spätestens 10h oder nach mündlicher Absprache bis spätestens 11h zu verlassen und sämtliche Schlüssel an den Vermieter wieder auszuhändigen.
Im Falle einer verspäteten Räumung der Ferienwohnung oder verspäteten Rückgabe der Schlüssel wird der jeweilige Tag unter Zugrundelegung des üblichen Mietpreises der angemieteten Ferienwohnung zusätzlich berechnet. Für den Fall eines Schlüsselverlustes oder einer unterlassenen Schlüsselrückgabe hat der Mieter auch die hierdurch entstandenen Kosten des Schlossaustausches zu tragen.




§ 6 - Behandlung der Ferienwohnungen
Die Übergabe der Ferienwohnung an den Mieter erfolgt in sauberem und vertragsgemäßem Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, die gebuchte Ferienwohnung und die Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden oder Fehlbestände beim Inventar/Mobiliar sind durch den Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist darüber hinaus auch verpflichtet, die Einrichtung bei Bezug der Räumlichkeiten auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen sowie Beanstandungen gegenüber dem Vermieter unverzüglich geltend zu machen. Gleiches gilt für während der Mietzeit eintretende Schäden. Sofern der Mieter diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, steht ihm eine Mietminderung wegen der festgestellten oder aufgetretenen Mängel nicht zu.

§ 7 - Hausordnung
Der Mieter hat sich während der Mietdauer an die Hausordnung der Villa Hufeland zu halten, welche in den Ferienwohnungen aushängt. Die Hausordnung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei erheblichen Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung oder grobem Fehlverhalten des Mieters steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mietvertrages unter Beibehaltung des vereinbarten Zahlungsanspruches zu.

§ 8 - Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon für kleinere Haustiere sind im Vorfeld unbedingt mit dem Vermieter abzusprechen und werden nur nach dessen ausdrücklicher Zustimmung zugelassen. Sofern der Mitnahme eines Haustieres im Einzelfall zugestimmt wird, haftet der Mieter für sämtliche Personen- und Sachschäden, welche durch das Haustier verursacht werden. Insofern sollten Mieter, denen ausnahmsweise das Mitbringen kleinerer Haustiere gestattet wird, über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung verfügen.

§ 9 - Haftungsausschluss
Eine Haftung des Vermieters für Schäden des Mieters ist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht für Körper- und Gesundheitsschäden des Mieters, sofern der Vermieter diese zu vertreten hat. Ferner umfasst der Haftungsausschluss auch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden des Mieters.
Die Benutzung der Anlage, der Parkplätze und der Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 10 - Nutzung des WLAN-Internetzugangs
Die Nutzung des Internetzugangs über das zur Verfügung gestellte WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Für seitens des Mieters über das WLAN eventuell in Anspruch genommene kostenpflichtige Dienstleistungen und getätigte Rechtsgeschäfte sowie illegale Downloads ist dieser selbst verantwortlich.

§ 11 - Zutrittsrecht des Vermieters in Notfällen
Der Vermieter ist in Notfällen und bei Gefahr im Verzuge sowie zur Abwendung unmittelbar bevorstehender Gefahren befugt, belegte Ferienwohnungen auch ohne die vorherige Zustimmung des jeweiligen Mieters zu betreten.

§ 12 - Ausschluss des Widerrufsrechts
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieses besteht jedoch unter anderem nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken sowie Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Demgemäß ist das Widerrufsrecht vorliegend für die Vermietung von Ferienwohnungen ausgeschlossen.

§ 13 - Schlussbestimmungen
Bei Personenmehrheit auf Mieterseite haften diese für sämtliche Vertragsverpflichtungen als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann Erklärungen rechtswirksam auch gegenüber einem Mieter abgeben.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, welche, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder dieser am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorbenannten Schriftformerfordernisses.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Berlin.